Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 12.05.1998 entschieden, dass man durch die Anbringung bzw. Ausbringung von Links, die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das Landgericht Hamburg - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von den Inhalten der gelinkten Seite, bzw. des gesamten Web's distanziert.
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Seit dem 01.01.2002 wird in Deutschland die EU Richtlinie 2003/31/EG
über rechtliche Aspekte der Teledienste mit dem
"Elektronischen Geschäftsverkehr-Gesetz (EGG) umgesetzt.
Dafür muss das deutsche Teledienstgesetz entsprechend
angepasst werden. Das TDG neuer Fassung legt nun fest, dass jede
Homepage bestimmte Mindestinformationen zur Verfügung stellen
muss.
Neben Name, Anschrift und der e-mail-Adresse werden nunmehr auch
Informationen zur zuständigen Aufsichtsbehörde
gefordert. Darüber hinaus muss der Internet-Anbietende jetzt
auch die für ihn einschlägige Berufsordnung
bezeichnen und erläutern, wie der Text der Berufsordnung
für den lnternetnutzer zugänglich ist (vgl.§ 6 EGG).